Risiken einer Bürgschaft erkennen und vermeiden

Oktober 5, 2020

Allzu oft fordern Kreditgeber, dass ein Kredit nur bei Stellung eines Bürgen möglich ist. Dass eine
Bürgschaft nur pro forma abgegeben werden muss und sie für den Bürgen keine Risiken birgt, ist
jedoch ein weit verbreiteter Trugschluss.

Viel zu oft werden Bürgschaften gefordert. So verlangen Banken häufig einen Bürgen bei Immobiliengeschäften, aber auch bei sonstigen Krediten. Auch Vermieter drängen seit jeher auf einen Bürgen, etwa wenn eine Wohnung von Studenten oder jungen Berufsanfängern bewohnt werden soll. Für den Bürgen bedeutet eine Bürgschaft in vielen Fällen das Einstehen mit dem gesamten eigenen Vermögen. Ob man für die Schulden eines anderen gerade stehen kann und möchte, sollte jedoch mehr als gründlich überlegt sein. Denn nicht selten gilt die Verpflichtung lebenslang. Sogar die eigenen Erben können bei einer unüberlegt eingegangenen Bürgschaft noch in die Pflicht genommen werden. Denn stirbt ein Bürge, treten die Erben an seine Stelle und können zur Begleichung der Schulden herangezogen werden. Nur in wenigen Ausnahmefällen kommt ein Bürge von seiner Verpflichtung frei.

Globalbürgschaften und selbstschuldnerische Bürgschaften

Besonders riskant sind Globalbürgschaften und selbstschuldnerische Bürgschaften. Bei einer Globalbürgschaft steht der Bürge nicht nur für einen bestimmten Kredit oder eine einzelne Verbindlichkeit, sondern für alle Schulden einer anderen Person ein. Der Umfang der Verpflichtung ist daher überhaupt nicht abschätzbar.
Auch selbstschuldnerische Bürgschaften sollten vermieden werden. Sie haben zur Folge, dass der Bürge in gleichem Umfang wie der Schuldner selbst zur Kasse gebeten werden kann. Zahlt der Schuldner nicht, muss die Bank also nicht prüfen, ob er wirklich nicht dazu in der Lage ist, sondern kann direkt auf den Bürgen zurückgreifen. Auch eine sog. Bürgschaft auf erstes Anfordern nimmt den Bürgen übermäßig früh in die Pflicht. Bei dieser Variante kann die Bank schon nach nur einem erfolglosen Zugriff auf den eigentlichen Schuldner den Bürgen zur Zahlung auffordern.

Wer trotz der bekannten Risiken eine Bürgschaft eingeht, sollte jedenfalls die bestehenden Möglichkeiten zur eigenen Absicherung nutzen. Möglich ist dies durch eine Vermeidung der gerade genannten riskanten Bürgschaftsformen. Es sollte aber auch die Möglichkeit genutzt werden, die Bürgschaft in der Summe auf einen Maximalbetrag zu beschränken. So muss im Ernstfall nur eine für den Bürgen im Vorhinein bekannte Summe übernommen werden.

Fazit:
Wer sich mit der Übernahme einer Bürgschaft beschäftigt, sollte sich vorher sorgfältig über die Risiken informieren. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben und wir Sie beraten dürfen.

Write a Reply or Comment

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert