Keine Kündigung bei fehlender Mietzahlung
April 19, 2020Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19 Pandemie ist auch für Mieter und Vermieter relevant. Nach dem Gesetz wird die Möglichkeit der Kündigung eines Mieters wegen Mietrückständen ausgesetzt. Auf welche Weise der Mieter seine Miete trotzdem schuldig bleibt, erfahren Sie in diesem Artikel.
Kann ein Mieter oder Pächter in der Zeit vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 seine Miete nicht fristgerecht zahlen, darf ihm aus diesem Grund nicht gekündigt werden. Dies gilt jedoch nur, wenn die ausbleibende Miete auf den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie beruht. Dass dies der Fall ist, muss glaubhaft gemacht werden und beispielsweise mithilfe amtlicher Bescheinigungen nachgewiesen werden. Eine bloße Behauptung, die Miete könne aktuell nicht gezahlt werden, genügt nicht.
Ausblick
Die Aussetzung des Kündigungsrechts hilft Mietern und Pächtern, die unter einem finanziellen Engpass leiden. Allen betroffenen Mietern ist anzuraten, mit den Vermietern zu regeln, wie und wann die fehlenden Mieten später bezahlt werden.