Erleichterter Bezug von Kurzarbeitergeld
April 19, 2020Betriebe, die aufgrund des Corona-Virus Arbeitszeiten reduzieren müssen, können vereinfacht Kurzarbeitergeld bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Im Unterschied zum bisherigen Antragsverfahren wurden die Hürden zur Bewilligung im Zuge der Covid-19-Gesetzgebung heruntergesetzt.
Was sonst noch zu beachten ist
Betriebe, die eine Vereinbarung zu Arbeitszeitschwankungen getroffen haben, müssen diese nicht nutzen. Es müssen keine negativen Arbeitszeitkonten aufgebaut werden. Urlaub und Überstunden bis 31.12.2019 müssen aber vorher abgebaut sein. Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist aktuell für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten möglich. Kurzarbeit kann auch für Leiharbeitnehmer/innen beantragt werden. Diese haben ebenfalls Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Für den Arbeitsausfall aller Beschäftigten gilt: die Sozialversicherungsbeiträge, die zunächst auch auf die ausgefallenen Arbeitsstunden anfallen, werden zu 100 Prozent erstattet.
Ausblick
Bei Fragen rund um die Beantragung von Kurzarbeit steht Ihnen unser Team sehr gerne zur Verfügung.