Erhalt des Lebensunterhalts durch Grundsicherung
April 19, 2020Die auch als Arbeitslosengeld II bekannte Leistung der Arbeitsagenturen, auch genannt Grundsicherung, wird in Zeiten von Corona jeder Person gewährt, die nicht in der Lage ist, ihren Lebensunterhalt selbst sicherzustellen. Auch Selbstständige, die unter einem Auftragseinbruch leiden, können die Leistung beantragen.
Bisher erhielten die sog. Grundsicherung Personen, die nicht in der Lage waren, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Dies betrifft insbesondere Langzeitarbeitslose. Voraussetzung für den Bezug ist, dass die Person über 15 Jahre alt, grundsätzlich erwerbsfähig ist und kein erhebliches Vermögen vorweisen kann, mit dem sie ihren Lebensunterhalt sichern kann. In Zeiten von Corona wird der Bezug von Grundsicherung auch für Personen ermöglicht, die infolge der Pandemie um ihre finanzielle Existenz fürchten, weil sie von Kurzarbeit betroffen sind oder Aufträge wegfallen.
Auch Selbständige und Freiberufler können vom leichteren Zugang zur Grundsicherung profitieren. Ziel der zusätzlich bereitgestellten Gelder ist unter anderem, Einzelunternehmern unter die Arme zu greifen, die aufgrund der Corona-Pandemie mit Verdienstausfällen kämpfen müssen.
Fazit
Der Gesetzgeber hat den Zugang zur sozialen Sicherung in Zeiten von Corona vereinfacht. Auskunft über die neue Grundsicherung gibt die Agentur für Arbeit, bei der auch der Antrag gestellt werden kann.