Das Finanzamt kennt Sie!

März 10, 2020

„Hoch lebe das Vorjahr und die Vorjahre.“ Das weiß Ihr Finanzamt schon lange und deshalb sind viele Daten über Sie seit Jahren gespeichert und können so auch für Plausibilitätsprüfungen herangezogen werden.

„Kann es so gewesen sein?“ Das ist eine weitere Prüfung, die das Finanzamt leicht vornehmen kann. Wenn Sie Belege einreichen, zum Beispiel von Arztterminen auf Arztrechnungen an einem bestimmten Tag und am selben Tag, tausende Kilometer entfernt eine Bewirtungsrechnung erhalten haben wollen, dann sollten Sie besser überlegen, ob das so gewesen sein kann. Wenn Sie erklären können, „dass es so gewesen sein könnte“, dann sind Sie schon einmal auf der sicheren Seite. Wenn das Finanzamt aber beweisen kann, „dass das so nicht gewesen sein kann“, dann gibt es wohl unangenehme Rückfragen.

Digitale Daten im Internet für das Finanzamt

Weiter liefern – ohne dass Sie etwas dazu tun müssen – viele Behörden und Firmen Daten über Sie direkt ans Finanzamt. Krankenversicherung und Pflegeversicherung melden Beiträge, Erstattungen und Krankengeldzahlungen. Elterngeldstellen melden Elterngeld. Kindergeldstellen Kindergeld. Die Agentur für Arbeit meldet das Arbeitslosengeld, die Rentenversicherung gezahlte Renten. Das Einwohnermeldeamt meldet Ihre persönlichen Daten und die Zulassungsstelle die Daten Ihres Autos. Banken melden Kontendaten und Arbeitgeber Lohnsteuerdaten. Weiter hinterlassen Sie digitale Daten im Internet, zum Beispiel über Veranstaltungen, die Sie anbieten, die auch für das Finanzamt interessant sind.
Daneben kann das Finanzamt von sich aus bei vielen Institutionen nachfragen und abfragen, soweit das erlaubt ist.
Tipp: Lassen Sie uns überprüfen, ob das, was das Finanzamt von Ihnen weiß, wirklich richtig ist.

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