Darf der Arbeitgeber private Dateien des Arbeitsnehmers öffnen?

Juni 25, 2020

Ein Arbeitgeber darf den Computer seines Mitarbeiters untersuchen und dabei auch Zugriff auf
Dateien nehmen, die der Mitarbeiter privat erstellt hat. Zu diesem Schluss kommt ein Urteil des
Bundesarbeitsgerichts.

Ein Mitarbeiter eines Automobilherstellers stand unter Verdacht, Inhalte eines Audit-Berichts an Dritte weitergegeben zu haben. Er wurde deshalb darüber informiert, dass sein Arbeitslaptop computerforensisch untersucht wird. In diesem Zuge erhielt er die Möglichkeit, private Dateien als solche zu kennzeichnen, um sie vor einem Zugriff auszuschließen. Im Zuge der Auswertung des Laptops wurde eine Datei gefunden, in der der Mitarbeiter alle Tankvorgänge aufgenommen hatte, die er auf Firmenkosten bezahlt hat.
Aus dieser Datei ging hervor, dass der Arbeitnehmer mehrmals größere Mengen Kraftstoff getankt hat als das Fassungsvermögen seines Dienstwagens zulässt. Der Arbeitgeber hatte daher den Verdacht, dass auf seine Kosten auch andere private Kfz betankt wurden. Gestützt auf diesen Verdacht kündigte das Unternehmen dem Mitarbeiter. Dieser wandte sich vor Gericht gegen die Kündigung sowie dagegen, dass diese private Datei als Beweis gegen ihn verwendet wurde. Beides ohne Erfolg.

Einsicht nur nach Ankündigung

Das Gericht stellt fest, dass eine Einsicht und Kopie von Daten auf dem Rechner des Mitarbeiters rechtmäßig erfolgen könne, wenn der Mitarbeiter darüber informiert wird und die Gründe für die Einsicht genannt werden. Zudem ist dem Mitarbeiter die Möglichkeit zu geben, private Dateien als solche zu markieren und so dem Zugriff des Arbeitgebers zu entziehen. Nutzt der Betroffene diese Möglichkeit nicht, so geht dies nicht zu Lasten des Arbeitgebers. Dieser darf die gefundenen Dateien dann auch als Beweis gegen den Arbeitnehmer verwenden.

Fazit
Sollen Dateien auf dem Arbeitslaptop vor dem Zugriff des Arbeitgebers sicher sein, müssen diese als privat gekennzeichnet sein.

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